RABER FERIEN
VERORDNUNG
Hiermit verordnet der Raber Fürst, dass in den Tagen
der Raber Ferien vom 25. Bis zum 28. Juli
Folgendes zu geschehen hat:
Am Feiertag des Hl. Jakob am 25.07
Fort et chori
Die Feierlichkeiten begannen immer in der Kathedrale und anwesend
sein mussten der Fürst, die Richter und der Gemeinderat, die Kerzen
trugen. In einer feierlichen Prozession wurde der Kopf des Hl.
Christophorus in einem silbernen Reliquienschrein durch die Stadt
getragen. Ritterspiele wurden dargeboten und der Sieger wurde
ausgezeichnet. Wahrend dieser Feiertage war die Tätigkeit des
Gerichtes in der Stadt ausser Kraft gesetzt. Schulder aus den
Dörfern durften zwei Wochen lang frei die Stadt betreten und sie
wieder verlassen, da keine Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde. Die
Volksfeierlichkeiten dauerten mehrere Tage und die Stadttore waren
für alle geöffnet. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Feierlichkeiten
auf drei Feiertage verkürzt: 25.07 - Tag des Hl. Jakob, 26.07
-Tag der Hl. Ana und 27.07 - Tag des Hl. Christophorus
Die heutigen Feierlichkeiten "Raber Ferien" sind eine
Erinnerung an die Stadt Rab von einst, die ihre Freiheit und die
unabhängige Gemeinde, das "Municipium" feierte.
Grafik2006.©